Der Vertragsabschluss erfolgt mündlich bzw. stets durch unsere schriftliche Vertragsbestätigung oder durch unsere Gegenzeichnung des schriftlichen Vertrages in Gegenwart des Kunden. Ein Telefax oder eine E-Mail genügen der Schriftform. Mündlich mitgeteilte Buchungswünsche werden nur als Reservierungsanfrage entgegen genommen. Eine Parkplatzbuchung kann 24 Stunden vor Parkplatzankunft durch den Kunden oder auch durch den Parkplatzbetreiber storniert werden. Der Parkplatzbetreiber (AK Park & Fly) behält sich von Buchungen ggf. zurück zu treten. Ebenfalls zurück treten kann der Parkplatzbetreiber durch versehentliche Preisangaben die vom eigentlichen Kostenfaktor deutlich abweichen.
AK Parl & Fly vermietet unbewachte Parkplätze. Kostenloser Abhol- u. Bringservice sowie ggf. einen Shuttle-Transfer pro Fahrzeug für 4 Personen. Es wird empfohlen, bei mehr als 4 Personen die Mitreisenden und das Gepäck vorab am Flughafen abzusetzen. Bei einem Transfer von mehr als 4 Personen pro Fahrzeug ist ein Aufpreis zu zahlen. Um einen reibungslosen Transfer zu gewährleisten empfehlen wir, eine Parkplatzreservierung von mindestens 24 Stunden vor Anreise. Vom Shuttle-Transfer werden alkoholisierte oder randalierende Personen aus Sicherheitsgründen ausgeschlossen und nicht befördert. Sollte ein PKW länger als vereinbart auf der Stellfläche oder in der Obhut AK Park & Fly sein, so dürfen wir als Unternehmen einen täglichen Mehrbeitrag verlangen, dieser beträgt zwischen 5,00€ – 15,00€ pro Tag. Das Auto des Kunden darf nach 30 Tagen von AK Park & Fly durch einen Drittanbieter (z.B einem Abschleppdienst) vom Gelände auf das Gelände des Drittanbieters kostenpflichtig (auf den Kosten der Kunden) abgeschleppt werden. Fahrzeuge, die die Breite von 2,00 Metern und Länge von 5,00 Metern nicht überschreiten, können bei AK Park & Fly geparkt werden, Bei Überschreitung der Länge oder Breite ist ein Aufpreis zu zahlen. Dieser Aufpreis kann vor Ort in bar an AK Park & Fly gezahlt werden. Der Parkplatzanbieter ist zuvor zu kontaktieren, sollte mit einem größeren Fahrzeug als oben angegeben, angereist werden.
AK Park & Fly bietet Kunden die Möglichkeit, Ihren Personenkraftwagen auf dem Betriebsgelände abzustellen.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
Sollte sich die Rückreise verzögern, hat der Kunde uns unverzüglich zu benachrichtigen und den voraussichtlichen Ankunftstermin mitzuteilen. Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug nach Vertragsende unverzüglich vom Stellplatz zu entfernen. Kommt der Kunde dem nicht nach, so sind wir nach vorheriger schriftlicher Fristsetzung und Androhung der Räumung berechtigt, das Kfz auf Kosten des Kunden zu entfernen. Der Kunde trägt die Kosten der Räumung, Aufbewahrung, Verwertung und Entsorgung, es sei denn, er hat die unterbliebene Abholung des Fahrzeuges nicht zu vertreten. Soweit nicht anders vereinbart, beträgt die Höchsteinstelldauer 28 Tage.
Die Gebühr für die Stellplatzmiete bemisst sich nach der Parkdauer. Der Preis für die Leistungen von AK Park & Fly richtet sich nach der bei Vertragsabschluss geltenden Preisliste. Die Park- und Transfergebühr ist im Voraus für die gesamte Mietzeit in bar zu entrichten. Dies gilt nicht für Kunden, die über Vertriebspartner gebucht haben und einen entsprechenden Voucher vorweisen. Eine Rückvergütung bei vorzeitiger Vertragsbeendigung erfolgt nicht. Der Kunde kann jederzeit bis zum Beginn der vereinbarten Mietzeit schriftlich, per Telefax oder per E-Mail von dem Vertrag zurücktreten. Erfolgt der Rücktritt bis zu 24 Stunden vor dem vereinbarten Mietbeginn, ist der Rücktritt für den Kunden kostenfrei. Erfolgt der Rücktritt später, hat der Kunde eine Rücktrittspauschale in Höhe von 100% des vereinbarten Entgelts zu leisten.
Verwahrung, Bewachung und Gewährung von Versicherungsschutz erfolgen nicht. Obhutspflichten entstehen auch nicht durch die Anwesenheit von Personal oder eine Beobachtung des Abstellplatzes per Videoanlage. AK Park & Fly haftet nicht für eine eventuelle verspätete Ankunft am Abflughafen, falls der Flug dadurch nicht mehr wahrgenommen werden kann. Die Schadensersatzpflicht von Ak Park & Fly sowie deren Erfüllungsgehilfen aus dem Parkvertrag wird auf Fälle grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung beschränkt. Dies gilt nicht die Haftung für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit. Wir haften demnach nicht für Schäden, welche durch andere Kunden oder Dritte zu verantworten oder durch höhere Gewalt verursacht sind. Der Kunde tritt bereits jetzt eigene Ersatzansprüche gegen Dritte oder Versicherungen aus einem von ihm zu vertretenden oder aufgrund eines technischen Defekts des Fahrzeugs eingetretenen Schadensfalls im Voraus an uns ab, soweit uns ein Schaden entstanden ist. Offensichtliche Schäden sind uns vor Verlassen des Betriebsgeländes unverzüglich zu melden und uns ist Gelegenheit zur Untersuchung zu geben. Ist dies ausnahmsweise nicht möglich oder nicht zumutbar, hat die Schadensanzeige innerhalb von 24 Stunden schriftlich zu erfolgen. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zugang der Anzeige. Bei Verstoß gegen diese Anzeigepflicht entfällt der Ersatzanspruch des Kunden für Sachschäden, es sei denn, der Verstoß ist vom Kunden nicht zu vertreten oder der Schaden beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von AK Park & Fly oder unserer Erfüllungsgehilfen.
Befindet sich der Kunde mit dem Ausgleich der Forderungen von AK Park & Fly in Verzug, so steht uns ein Pfandrecht an dem eingestellten Kfz zu.
Die für AK Park & Fly bereitgestellten Daten werden gemäß Bundesdatenschutzgesetz geschützt. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten von AK Park & Fly im Rahmen der Vertragsbeziehung elektronisch verarbeitet und gespeichert werden. Die Daten werden nicht unbefugt an Dritte weitergegeben, sofern hierzu keine gesetzlich oder behördlich angeordnete Verpflichtung besteht. Soweit dies zur Abwicklung von geschlossenen Verträgen erforderlich ist, dürfen die bei der Registrierung erhobenen Teilnehmerdaten, wie zum Beispiel Name, Adresse, Telefonnummer und Flugdaten, an die jeweiligen Leistungsträger und Dritte weitergeleitet werden.
Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Parkvertrag der Geschäftssitz von AK Park & Fly. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. § 139 BGB gilt als ausgeschlossen.